für Lieferung von Schüttgütern, Gestellung von Containern sowie Annahme und Verwertung von Materialien durch
Musterfirma – Abriss, Transport, Erdbau Conrad, Inhaber [Inhaber], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
(nachfolgend „Auftragnehmer“).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot, Preisbindung und Vertragsschluss
- Anfragen über die Website sind unverbindlich. Auf Grundlage der Anfrage unterbreitet der Auftragnehmer ein Angebot mit Festpreis.
- Die im Angebot genannten Preise sind – sofern nicht anders angegeben – 7 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Preisbindung bestätigt (z. B. über den zugesandten Bestätigungslink).
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 3 Lieferung von Schüttgütern
- Mengenangaben sind ca.-Angaben; maßgeblich ist das Verwiegeergebnis bzw. die tatsächlich gelieferte Menge.
- Der Auftraggeber sorgt für eine befahrbare, zugängliche Anlieferstelle. Wartezeiten und Erschwernisse können gesondert berechnet werden.
- Das Abladen erfolgt an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle, soweit gefahrlos möglich.
§ 4 Gestellung von Containern
- Der Container bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber haftet ab Anlieferung bis zur Abholung für Verlust und Beschädigung.
- Der Container ist nur bis zur zulässigen Beladungsgrenze und nicht über die Bordkante hinaus zu befüllen.
- Es dürfen ausschließlich die vereinbarten, sortenreinen Abfälle eingefüllt werden. Fehlbefüllungen oder Mischabfälle können zu Nachberechnung führen.
- Nicht zugelassen sind insbesondere Asbest, Dachpappe (teerhaltig) und kontaminiertes bzw. schadstoffbelastetes Material. Diese werden nicht angenommen und sind gesondert fachgerecht zu entsorgen.
- Für die Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Für deren Beantragung und die damit verbundenen Kosten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
§ 5 Annahme und Selbstanlieferung
- Angeliefertes Material wird nach Art und Menge angenommen und – soweit möglich – verwertet.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass das Material der deklarierten Abfallart entspricht und keine unzulässigen Stoffe enthält.
- Bei Falschdeklaration trägt der Auftraggeber die Kosten für Sortierung, Rückführung oder Sonderentsorgung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
§ 9 Termine
Liefer- und Leistungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Höhere Gewalt und
unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen angemessen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: · Musterfirma – Abriss, Transport, Erdbau Conrad, [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort].
Diese AGB sind ein branchenüblicher Entwurf und sollten vor produktivem Einsatz anwaltlich geprüft werden.